Informationen zum Lehrgang
Unser Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten fĂŒr Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik verbindet selbstgesteuertes E-Learning mit verbindlichem synchronem Live-Unterricht.
đ Aufbau
- đ 6 LE E-Learning zur Vorbereitung â sechs strukturierte Module mit Lernkontrolle
- đ„ 8 LE synchroner Live-Unterricht â verbindlich, live mit dem Dozenten
- đ ZertifikatsprĂŒfung im Anschluss
- đ Personalisiertes digitales Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss
Eine Lerneinheit (LE) entspricht 45 Minuten.
â Warum nicht nur E-Learning?
Der DGUV Grundsatz 303-005 sieht E-Learning ausdrĂŒcklich als sinnvolle Form zur Vorbereitung und Vertiefung vor. Er stellt zugleich klar, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse durch E-Learning allein die dort beschriebenen Anforderungen nicht vollstĂ€ndig erfĂŒllt. Der synchrone Live-Unterricht ist deshalb fester Bestandteil des Lehrgangs und kein freiwilliger Zusatz.
Transparent bleibt dabei: Der Grundsatz verwendet den Begriff âPrĂ€senzveranstaltung" und setzt virtuellen Live-Unterricht nicht ausdrĂŒcklich einer körperlichen PrĂ€senzveranstaltung gleich. Wir bezeichnen unseren synchronen Unterricht deshalb als virtuellen PrĂ€senzunterricht.
đ Lernformat
- đ E-Learning: im eigenen Tempo, jederzeit unterbrechbar, Fortschritt wird gespeichert
- đ„ Live-Unterricht: zum gebuchten Termin, synchron online mit dem Dozenten â wird nicht durch eine Aufzeichnung ersetzt
- đ± E-Learning auf Computer, Tablet und Smartphone; fĂŒr den Live-Unterricht empfehlen wir Computer oder Tablet
- đ§ FĂŒr die aktive Teilnahme am Live-Unterricht muss eine TonĂŒbertragung in beide Richtungen möglich sein
âčïž Wichtige Hinweise
- Der Lehrgang ist eine private berufliche Weiterbildung. Eine staatliche Zulassung oder behördliche Anerkennung wird nicht behauptet.
- Die Bezeichnungen âDGUV-zertifiziert" oder âDGUV-anerkannt" verwenden wir bewusst nicht â der DGUV Grundsatz 303-005 ist kein Zertifizierungssystem fĂŒr Lehrgangsanbieter.
- Der Lehrgang vermittelt bzw. aktualisiert die Laserschutz-Fachkenntnisse. Die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten erfolgt durch den Arbeitgeber.