Informationen zum Lehrgang

Unser Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten fĂŒr Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik verbindet selbstgesteuertes E-Learning mit verbindlichem synchronem Live-Unterricht.

🎓 Aufbau

  • 📚 6 LE E-Learning zur Vorbereitung — sechs strukturierte Module mit Lernkontrolle
  • đŸŽ„ 8 LE synchroner Live-Unterricht — verbindlich, live mit dem Dozenten
  • 📝 ZertifikatsprĂŒfung im Anschluss
  • 🏆 Personalisiertes digitales Zertifikat nach erfolgreichem Abschluss

Eine Lerneinheit (LE) entspricht 45 Minuten.

❓ Warum nicht nur E-Learning?

Der DGUV Grundsatz 303-005 sieht E-Learning ausdrĂŒcklich als sinnvolle Form zur Vorbereitung und Vertiefung vor. Er stellt zugleich klar, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse durch E-Learning allein die dort beschriebenen Anforderungen nicht vollstĂ€ndig erfĂŒllt. Der synchrone Live-Unterricht ist deshalb fester Bestandteil des Lehrgangs und kein freiwilliger Zusatz.

Transparent bleibt dabei: Der Grundsatz verwendet den Begriff „PrĂ€senzveranstaltung" und setzt virtuellen Live-Unterricht nicht ausdrĂŒcklich einer körperlichen PrĂ€senzveranstaltung gleich. Wir bezeichnen unseren synchronen Unterricht deshalb als virtuellen PrĂ€senzunterricht.

🚀 Lernformat

  • 📚 E-Learning: im eigenen Tempo, jederzeit unterbrechbar, Fortschritt wird gespeichert
  • đŸŽ„ Live-Unterricht: zum gebuchten Termin, synchron online mit dem Dozenten — wird nicht durch eine Aufzeichnung ersetzt
  • đŸ“± E-Learning auf Computer, Tablet und Smartphone; fĂŒr den Live-Unterricht empfehlen wir Computer oder Tablet
  • 🎧 FĂŒr die aktive Teilnahme am Live-Unterricht muss eine TonĂŒbertragung in beide Richtungen möglich sein

â„č Wichtige Hinweise

  • Der Lehrgang ist eine private berufliche Weiterbildung. Eine staatliche Zulassung oder behördliche Anerkennung wird nicht behauptet.
  • Die Bezeichnungen „DGUV-zertifiziert" oder „DGUV-anerkannt" verwenden wir bewusst nicht — der DGUV Grundsatz 303-005 ist kein Zertifizierungssystem fĂŒr Lehrgangsanbieter.
  • Der Lehrgang vermittelt bzw. aktualisiert die Laserschutz-Fachkenntnisse. Die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten erfolgt durch den Arbeitgeber.

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