Die Zertifikatsprüfung – Ablauf, Inhalte & Tipps

Am Ende des Lehrgangs absolvieren Sie eine digitale Zertifikatsprüfung. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht zu Voraussetzungen, Inhalten, Vorbereitung und typischen Stolperfallen.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfung erfolgt nach Abschluss des vorbereitenden E-Learnings und des verbindlichen synchronen Live-Unterrichts. Beide Bestandteile sind Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

  • Format: Multiple Choice — überwiegend ist genau eine Antwort richtig, einzelne Fragen sind als Mehrfachauswahl gekennzeichnet
  • Fragenanzahl: Die TROS Laserstrahlung sieht am Lehrgangsende mindestens 15 Fragen vor
  • Bestehensgrenze: 70 % richtig beantwortete Fragen
  • Zeit: keine Zeitbegrenzung
  • Wiederholung: möglich, wenn mindestens 50 % der Fragen richtig beantwortet wurden — liegt das Ergebnis darunter, arbeiten Sie die Kursinhalte zunächst erneut durch

Was wird geprüft?

Die Prüfung deckt die im Lehrgang behandelten Schwerpunkte ab:

  • Grundlagen der Laserstrahlung und Laserklassen (einschließlich der Sonderklasse 1C)
  • Gefährdungen für Augen und Haut, Expositionsgrenzwerte
  • Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung, Auswahl der Laserschutzbrille
  • Gefährdungsbeurteilung und Organisation des sicheren Laserbetriebs
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Laserschutzbeauftragten
  • Rechtliche Grundlagen: OStrV, TROS Laserstrahlung, DGUV Grundsatz 303-005
  • Abgrenzung zur NiSV einschließlich Arztvorbehalt
  • Anwendungsbezogene Praxis in Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik

Wie bereiten Sie sich vor?

  • Arbeiten Sie alle sechs Module vollständig durch und bestehen Sie die Lernkontrolle jedes Kapitels
  • Nutzen Sie den Live-Unterricht aktiv für Ihre offenen Fragen
  • Notieren Sie sich Begriffe, die im klinischen bzw. kosmetischen Alltag wichtig sind
  • Wiederholen Sie die Schwerpunkte kurz vor der Prüfung

Typische Fehler in der Prüfung

  • Vermischung von Laserschutz (Arbeitsschutz) und allgemeinem Arbeitsschutz
  • Unklare Abgrenzung zwischen der LSB-Fachkunde und der NiSV-Fachkunde
  • Verwechslung der Geltungsbereiche: Die NiSV gilt für kosmetische bzw. nichtmedizinische Anwendungen, nicht für die Heilbehandlung — die OStrV gilt in beiden Fällen
  • Unsichere Einordnung der Laserklassen, insbesondere der Sonderklasse 1C
  • Die Annahme, IPL-Geräte hätten eine Laserklasse — IPL wird nicht nach DIN EN 60825-1 klassifiziert

Beispielhafte Frage

Welche Aussage trifft auf den Laserschutzbeauftragten im Regelfall zu?

  1. Er ist ausschließlich für den Einkauf der Geräte zuständig.
  2. Er unterstützt den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und sicherem Betrieb.
  3. Er ersetzt automatisch die NiSV-Fachkunde.
  4. Er darf unabhängig von Berufsrecht jede Laseranwendung am Menschen durchführen.

Richtige Antwort: B

Was Sie nach bestandener Prüfung erhalten

Ein personalisiertes digitales Zertifikat als Nachweis der erfolgreichen Lehrgangsteilnahme. Die OStrV legt keine starre Ablaufzeit des Nachweises fest; nach TROS gilt eine eintägige Fortbildung innerhalb von fünf Jahren als angemessen. Wir erinnern Sie rechtzeitig daran.

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