Häufig gestellte Fragen zum Lehrgang

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ausbildung, Live-Unterricht, Prüfung, Bestellung zum Laserschutzbeauftragten sowie zu OStrV, TROS Laserstrahlung, DGUV Grundsatz 303-005 und NiSV.

1. Ausbildung und Ablauf

Was ist der Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten?

Der Lehrgang vermittelt die für den vorgesehenen Anwendungsbereich erforderlichen Fachkenntnisse für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter in Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik. Die Inhalte orientieren sich insbesondere an der OStrV, der TROS Laserstrahlung und dem DGUV Grundsatz 303-005.

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Wie ist der Lehrgang aufgebaut?

Der Lehrgang kombiniert selbstgesteuertes Lernen mit verbindlichem synchronem Live-Unterricht:

  • 6 LE E-Learning zur Vorbereitung
  • 8 LE synchroner virtueller Präsenzunterricht beziehungsweise Live-Unterricht
  • anschließend die Zertifikatsprüfung

Eine Lerneinheit (LE) entspricht 45 Minuten. Das E-Learning dient der Vorbereitung auf den Live-Unterricht und die Prüfung.

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Warum gibt es bei Ihnen nicht nur E-Learning?

Der DGUV Grundsatz 303-005 sieht E-Learning ausdrücklich als sinnvolle Form zur Vorbereitung und Vertiefung vor. Er stellt zugleich klar, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse durch E-Learning allein die dort beschriebenen Anforderungen nicht vollständig erfüllt. Deshalb ist der synchrone Live-Unterricht bei uns kein freiwilliger Zusatz, sondern fester Bestandteil des Lehrgangs.

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Was bedeutet „virtueller Präsenzunterricht"?

Der Unterricht findet live und synchron online statt. Teilnehmende und Dozent sind gleichzeitig anwesend. Fragen können unmittelbar gestellt, Fallbeispiele gemeinsam besprochen und sicherheitsrelevante Entscheidungen diskutiert werden. Der Live-Unterricht ist verbindlich und wird nicht durch eine Aufzeichnung ersetzt.

Ist virtueller Live-Unterricht dasselbe wie eine Präsenzveranstaltung im Sinne des DGUV Grundsatzes 303-005?

Der DGUV Grundsatz 303-005 verwendet den Begriff „Präsenzveranstaltung" und stellt ausdrücklich fest, dass E-Learning allein nicht genügt. Er setzt virtuellen Live-Unterricht jedoch nicht ausdrücklich einer körperlichen Präsenzveranstaltung gleich. Wir kommunizieren deshalb transparent: Unser Lehrgang besteht aus 6 LE E-Learning und 8 LE verpflichtendem synchronem Live-Unterricht.

2. Ihr Dozent und die fachliche Begleitung

Wer führt den Live-Unterricht durch?

Der synchrone Live-Unterricht wird persönlich von Dipl.-Ing., M.Sc. Heinz Freier durchgeführt. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für apparative Kosmetik und Medizintechnik und seit vielen Jahren als Dozent in der beruflichen Erwachsenenbildung tätig.

Zu seinen Lehrgebieten gehören insbesondere:

  • Ausbildung von Laserschutzbeauftragten
  • NiSV-Fachkunde
  • V-NISSG-Fachkunde in der Schweiz
  • Ausbildung von Medizinprodukteberatern gemäß § 83 MPDG
  • Lasertechnik und optischer Strahlenschutz
  • regulatorische und sicherheitstechnische Anforderungen an Medizin- und Kosmetikgeräte

Damit verbindet der Lehrgang Sachverständigenpraxis, langjährige Lehrerfahrung und unmittelbaren fachlichen Austausch.

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Wer prüft und aktualisiert die Kursinhalte?

Die Kursinhalte werden fachlich begleitet und regelmäßig auf ihre Übereinstimmung mit den für den Lehrgang relevanten Regelwerken und dem Stand der Technik überprüft. Änderungen von OStrV, TROS Laserstrahlung und einschlägigen Regelwerken werden bei der Aktualisierung berücksichtigt.

3. Rechtliche und fachliche Grundlagen

Nach welchen Regelwerken richtet sich der Lehrgang?

Die Ausbildung orientiert sich insbesondere an:

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
  • TROS Laserstrahlung
  • DGUV Grundsatz 303-005
  • soweit für die Zielgruppen relevant: NiSV und einschlägige Laserschutznormen

Die OStrV ist die verbindliche arbeitsschutzrechtliche Grundlage. Die TROS Laserstrahlung konkretisiert die OStrV. Der DGUV Grundsatz 303-005 ist ein fachlicher Maßstab für die Aus- und Fortbildung, aber keine Rechtsnorm und kein allgemeines Zertifizierungssystem.

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Ist der Lehrgang „DGUV-zertifiziert" oder „DGUV-anerkannt"?

Nein. Diese Bezeichnungen verwenden wir bewusst nicht. Der DGUV Grundsatz 303-005 beschreibt Anforderungen und Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten, stellt aber kein allgemeines Zertifizierungssystem für Lehrgangsanbieter dar.

Unser Lehrgang orientiert sich an OStrV und TROS Laserstrahlung und berücksichtigt den DGUV Grundsatz 303-005 als zusätzlichen fachlichen Qualitätsmaßstab.

Handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ausbildung?

Der Lehrgang ist eine private berufliche Weiterbildung. Eine staatliche Zulassung oder behördliche Anerkennung des Anbieters wird nicht behauptet. Für die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten ist nach § 5 OStrV entscheidend, dass die erforderlichen Fachkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an einem geeigneten Lehrgang nachgewiesen und anschließend aktuell gehalten werden.

Ist der Lehrgang auf bestimmte Anwendungen ausgerichtet?

Ja. Der Lehrgang ist anwendungsbezogen auf Laseranwendungen in Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik ausgerichtet. Industrielle Materialbearbeitung, Showlaser, Bauanwendungen und wissenschaftliche Hochleistungslaser sind nicht Gegenstand des Lehrgangs.

4. Zielgruppen und Inhalte

Für wen ist der Lehrgang gedacht?

Der Lehrgang richtet sich insbesondere an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, medizinische und zahnmedizinische Praxisteams, MVZ, Kosmetikstudios, Studioverbünde sowie Beschäftigte, die im Betrieb Aufgaben des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen.

Eignet sich der Lehrgang für Berufseinsteigende?

Ja. Die Inhalte beginnen mit den physikalischen und biologischen Grundlagen und führen schrittweise zu Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Aufgaben des Laserschutzbeauftragten. Die erfolgreiche Kursteilnahme ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob eine Person aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, Erfahrung und des konkreten Einsatzbereichs für die Bestellung geeignet ist.

Werden zahnmedizinische Anwendungen behandelt?

Ja. Der Kurs berücksichtigt typische dentale Laseranwendungen und die besonderen Gefährdungen in der Mundhöhle, unter anderem geringe Arbeitsabstände, Reflexionen an Dentalspiegeln und metallischen Instrumenten, Augen- und Patientenschutz, Laserrauch beziehungsweise Aerosole sowie thermische Gefährdungen.

Werden Anwendungen der ästhetischen Medizin behandelt?

Ja. Behandelt werden unter anderem die besonderen Anforderungen bei Anwendungen im Gesichts- und Augenbereich, bei ablativen und nichtablativen Verfahren, bei Gefäß- und Pigmentanwendungen sowie die Themen Laserrauch, Brandgefahr, reflektierende Instrumente und Patientenschutz.

Werden kosmetische Anwendungen behandelt?

Ja. Der Lehrgang behandelt insbesondere typische kosmetische Laseranwendungen wie die Haarentfernung und die hierfür relevanten Schutzmaßnahmen. Anwendungen mit Arztvorbehalt nach NiSV, etwa Tattoo- und Permanent-Make-up-Entfernung, bestimmte Gefäß- und Pigmentbehandlungen sowie ablative Verfahren, werden zur rechtlichen Abgrenzung besprochen. Der Lehrgang erteilt keine Behandlungsberechtigung für ärztlich vorbehaltene Anwendungen.

5. Bestellung und Fachkenntnisse

Ab welcher Laserklasse ist ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen?

Nach § 5 Abs. 2 OStrV muss der Arbeitgeber vor Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

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Muss jede Person, die einen Laser bedient, Laserschutzbeauftragter sein?

Nein. Nicht jede Anwenderin und nicht jeder Anwender muss selbst Laserschutzbeauftragter sein. Der Arbeitgeber bestellt einen oder erforderlichenfalls mehrere Laserschutzbeauftragte. Beschäftigte, die Laser bedienen, müssen insbesondere entsprechend unterwiesen werden.

Macht mich das Zertifikat automatisch zum Laserschutzbeauftragten?

Nein. Das Zertifikat dokumentiert die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme und die erworbenen Fachkenntnisse. Zum Laserschutzbeauftragten werden Sie erst durch die schriftliche Bestellung des Arbeitgebers.

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Wer kann als Laserschutzbeauftragter bestellt werden?

Die bestellte Person muss über die für ihren konkreten Aufgaben- und Anwendungsbereich erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Neben dem Lehrgang sind deshalb auch die berufliche Qualifikation, einschlägige Erfahrung und der tatsächliche Bezug zur jeweiligen Lasertätigkeit zu berücksichtigen. Die Auswahl und Bestellung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Kann der Arbeitgeber die Aufgaben selbst wahrnehmen?

Ja. Verfügt der Arbeitgeber selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse, muss er nach § 5 Abs. 2 OStrV keinen zusätzlichen Laserschutzbeauftragten bestellen.

6. Prüfung und Zertifikat

Wie läuft die Zertifikatsprüfung ab?

Die Prüfung erfolgt nach Abschluss des vorbereitenden E-Learnings und des verbindlichen Live-Unterrichts. Sie wird als Multiple-Choice-Prüfung durchgeführt. Die TROS Laserstrahlung sieht am Lehrgangsende mindestens 15 Fragen vor; in der Regel gilt die Prüfung bei mindestens 70 % richtig beantworteten Fragen als bestanden.

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Kann ich die Prüfung wiederholen?

Ja. Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholungsmöglichkeit vorgesehen, wenn mindestens 50 % der Multiple-Choice-Prüfungsfragen richtig beantwortet werden. Die konkreten Bedingungen und gegebenenfalls erforderlichen Zwischenschritte werden vor der Prüfung transparent mitgeteilt.

Was erhalte ich nach erfolgreichem Abschluss?

Nach erfolgreicher Teilnahme an E-Learning, Live-Unterricht und Prüfung erhalten Sie ein personalisiertes digitales Zertifikat als Nachweis der erfolgreichen Lehrgangsteilnahme.

Wie lange ist das Zertifikat gültig?

Die OStrV legt keine starre Ablaufzeit des Lehrgangsnachweises fest. Sie verlangt jedoch, dass die Fachkenntnisse durch Fortbildungen auf aktuellem Stand gehalten werden. Nach TROS wird grundsätzlich eine eintägige Fortbildung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren als angemessen angesehen. Daher werben wir bewusst nicht mit einer pauschalen „Gültigkeit von fünf Jahren". Rechtzeitig vor Ablauf erinnern wir Sie daran, einen aktuellen Nachweis zu erwerben.

7. NiSV, Medizin und Behandlungsberechtigung

Ersetzt der Lehrgang die NiSV-Fachkunde?

Nein. Die Fachkenntnisse des Laserschutzbeauftragten nach OStrV/TROS und die Fachkunde nach NiSV sind unterschiedliche Qualifikationen mit unterschiedlichen Schutzzielen.

Die NiSV gilt für gewerbliche oder wirtschaftliche Anwendungen nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. Für medizinische oder zahnmedizinische Anwendungen zu Heilzwecken ist die NiSV derzeit nicht die maßgebliche Rechtsgrundlage.

NiSV und Laserschutz unterscheiden

Welche Laseranwendungen sind nach NiSV Ärztinnen und Ärzten vorbehalten?

Zu den in § 5 Abs. 2 NiSV genannten ärztlich vorbehaltenen Anwendungen gehören insbesondere ablative beziehungsweise die Epidermisbarriere verletzende Anwendungen, die Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up sowie Anwendungen, deren Auswirkungen nicht auf Haut und Hautanhangsgebilde beschränkt sind.

Berechtigt der LSB-Lehrgang zur Durchführung von Laserbehandlungen?

Nein. Die Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten ist eine arbeitsschutzrechtliche Qualifikation. Sie ersetzt weder berufsrechtliche, medizinrechtliche noch NiSV-bezogene Voraussetzungen für die Anwendung eines Lasers am Menschen.

Ist der Lehrgang auch für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte geeignet?

Ja. Der Kurs ist ausdrücklich für die ästhetische Medizin und die Zahnmedizin mitkonzipiert und behandelt die dort typischen Gefährdungssituationen. Ob ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen ist, richtet sich im arbeitsschutzrechtlichen Kontext nach § 5 OStrV und insbesondere nach den eingesetzten Laserklassen.

8. Anmeldung, Buchung und Zugang

Wie melde ich mich an?

Sie buchen den Lehrgang über die Produktseite. Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie die Zugangsinformationen für das E-Learning sowie die Informationen zur Buchung beziehungsweise Teilnahme am Live-Unterricht.

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Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

Es stehen die im Checkout jeweils angezeigten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Maßgeblich sind die Zahlungsoptionen, die Ihnen beim Buchungsvorgang angeboten werden.

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja. Nach der Buchung erhalten Sie eine Rechnung an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse.

Wie lange habe ich Zugriff auf das E-Learning?

Das E-Learning steht Ihnen zur Vorbereitung auf den gebuchten Live-Unterricht und die Prüfung zur Verfügung. Die konkrete Zugriffsdauer ergibt sich aus der Produktbeschreibung beziehungsweise Ihrer Buchungsbestätigung.

Kann ich das E-Learning in mehreren Sitzungen bearbeiten?

Ja. Sie können den E-Learning-Teil in mehreren Sitzungen bearbeiten und Ihren Lernfortschritt fortsetzen. Der verbindliche Live-Unterricht findet dagegen zu dem von Ihnen gebuchten Termin statt.

In welcher Sprache findet der Lehrgang statt?

Der Lehrgang wird in deutscher Sprache durchgeführt.

9. Technik und Teilnahme

Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?

Für E-Learning und Live-Unterricht benötigen Sie ein internetfähiges Gerät, einen aktuellen Browser und eine stabile Internetverbindung. Für die aktive Teilnahme am Live-Unterricht muss eine Tonübertragung in beide Richtungen möglich sein.

Kann ich das E-Learning auf Smartphone oder Tablet bearbeiten?

Ja. Der E-Learning-Bereich ist für gängige mobile Endgeräte geeignet. Für den mehrstündigen Live-Unterricht empfehlen wir aus Gründen der Übersicht und Interaktion einen Computer oder ein Tablet.

Was mache ich, wenn der Zugangslink nicht funktioniert?

Bitte prüfen Sie zunächst auch Ihren Spam-Ordner. Falls der Zugang weiterhin nicht funktioniert, wenden Sie sich an wettbergsmayr@gmail.com.

Werden meine Daten sicher verarbeitet?

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung der Website.

10. Gruppen, Praxen und Studios

Können wir den Lehrgang für ein ganzes Team buchen?

Ja. Gruppenbuchungen für Praxen, MVZ, Zahnarztpraxen, Kosmetikstudios und größere Teams sind möglich. Für mehrere Teilnehmende kann ein individuelles Angebot erstellt werden.

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Bekommt jede Person ein eigenes Zertifikat?

Ja. Jede teilnehmende Person muss die vorgesehenen Lehrgangsbestandteile selbst absolvieren und die Prüfung individuell bestehen. Anschließend erhält sie ein personalisiertes Zertifikat.

Gibt es Mengenrabatte?

Für größere Gruppen oder Studio- und Praxisverbünde sind individuelle Konditionen möglich. Anfragen richten Sie bitte an wettbergsmayr@gmail.com.

Kann der Lehrgang in das Praxis- oder Studio-Onboarding integriert werden?

Ja. Der Lehrgang kann als Bestandteil eines betrieblichen Qualifikationskonzepts eingesetzt werden. Die gesetzlich erforderliche betriebliche Unterweisung und die konkrete Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes ersetzt er jedoch nicht.

11. Widerruf und Fehlbuchung

Kann ich den Lehrgang nach dem Kauf widerrufen?

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte und die bei Vertragsschluss bereitgestellte Widerrufsbelehrung. Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Maßgeblich sind die Widerrufsbelehrung und die im Buchungsvorgang abgegebenen Erklärungen.

Was passiert, wenn ich den falschen Lehrgang gebucht habe?

Bitte kontaktieren Sie uns möglichst vor Beginn des E-Learnings beziehungsweise vor dem gebuchten Live-Termin. Wir prüfen dann, welche Lösung im konkreten Fall möglich ist.

12. Support und Kontakt

Wie erreiche ich den Support?

Schreiben Sie uns an wettbergsmayr@gmail.com. An Werktagen beantworten wir Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Kann ich vor dem Kauf eine fachliche Frage stellen?

Ja. Inhaltliche Fragen, Fragen zur persönlichen Eignung sowie Anfragen zu Gruppenbuchungen können Sie über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen.

Gibt es eine telefonische Beratung?

Für individuelle Gruppenanfragen, Kooperationen oder komplexere fachliche Fragen kann nach vorheriger Abstimmung ein Telefontermin vereinbart werden.


Warum unser Lehrgang mehr bietet als ein reiner Selbstlernkurs

E-Learning zur Vorbereitung. Live-Unterricht zur Vertiefung. Prüfung zum Abschluss.

Bei uns lernen Sie nicht nur Begriffe und Vorschriften. Im synchronen Unterricht werden reale Gefährdungssituationen, Schutzmaßnahmen und typische Fehlerquellen gemeinsam mit einem erfahrenen Dozenten und Sachverständigen besprochen.

6 LE E-Learning + 8 LE synchroner Live-Unterricht + Zertifikatsprüfung

Fachlich begleitet und persönlich unterrichtet von Dipl.-Ing. Heinz Freier — öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für apparative Kosmetik und Medizintechnik sowie langjähriger Dozent für Laserschutz und NiSV-Fachkunde.

Laserschutz verstehen. Sicher anwenden. Verantwortung übernehmen.

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Rechtsgrundlagen und Quellen für diese FAQ

  1. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), insbesondere § 5 „Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter", aktuelle Fassung.
  2. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) / Ausschuss für Betriebssicherheit: TROS Laserstrahlung, Teil Allgemeines, Ausgabe Juli 2018, geändert 2021; insbesondere Abschnitt 5.2 zu Lehrgängen und Prüfungen.
  3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): DGUV Grundsatz 303-005 „Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen", Ausgabe April 2019; insbesondere Abschnitt 7 „E-Learning zur Vorbereitung der Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten".
  4. Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), insbesondere §§ 1 und 5 sowie Anlage 3, aktuelle Fassung.

Redaktionsstand: 8. September 2026