Wie wird man Laserschutzbeauftragter?

Im Einsatzbereich Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik braucht es für den sicheren Betrieb von Lasergeräten eine fachkundige Person: den oder die Laserschutzbeauftragte/n. Hier eine kompakte Orientierung, wie der Weg typischerweise aussieht.

⚖️ Wann ist eine Bestellung Pflicht?

Nach § 5 Abs. 2 OStrV muss der Arbeitgeber vor Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen — sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

Nicht jede Person, die einen Laser bedient, muss selbst Laserschutzbeauftragter sein. Beschäftigte, die Laser bedienen, müssen aber entsprechend unterwiesen werden.

🚀 Drei Bausteine

  1. 📚 Fachkenntnisse erwerben oder aktualisieren — über einen geeigneten Lehrgang, zum Beispiel unseren.
  2. 🩺 Berufliche Qualifikation und praktische Tätigkeit im jeweiligen Einsatzbereich.
  3. 📝 Schriftliche Bestellung durch Arbeitgeber bzw. Betreiber.

✅ Was unser Lehrgang leistet

  • 📖 Vermittelt bzw. aktualisiert die Laserschutz-Fachkenntnisse, die für die Rolle erforderlich sind
  • 🎓 6 LE E-Learning + 8 LE synchroner Live-Unterricht + Zertifikatsprüfung (1 LE = 45 Minuten)
  • 👨‍🏫 Live-Unterricht persönlich vom öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • 🏆 Endet mit digitaler Prüfung und personalisiertem Zertifikat

❌ Was unser Lehrgang nicht leistet

  • 🚫 Das Zertifikat macht Sie nicht automatisch zum Laserschutzbeauftragten — dazu bedarf es der schriftlichen Bestellung durch den Arbeitgeber
  • 🚫 Er ersetzt nicht die NiSV-Fachkunde
  • 🚫 Er berechtigt nicht zu ärztlich vorbehaltenen Anwendungen nach § 5 Abs. 2 NiSV — die Berechtigung folgt aus Berufsrecht und konkreter Tätigkeit

🔄 Und danach?

Die OStrV legt keine starre Ablaufzeit des Nachweises fest, verlangt aber, dass die Fachkenntnisse durch Fortbildung aktuell gehalten werden. Nach TROS gilt eine eintägige Fortbildung innerhalb von fünf Jahren als angemessen.

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