Laserschutzbeauftragter für Medizin, Zahnmedizin & Kosmetik

Erwerben oder aktualisieren Sie Ihre Laserschutz-Fachkenntnisse für Laseranwendungen am Menschen — klar aufgebaut, praxisnah und mit persönlichem Live-Unterricht beim Sachverständigen. Der Lehrgang ist konsequent auf Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik fokussiert und führt Sie strukturiert bis zur Zertifikatsprüfung und zum personalisierten Zertifikat.

E-Learning trifft persönliche Expertenbetreuung

6 LE E-Learning zur Vorbereitung + 8 LE synchroner Live-Unterricht + Zertifikatsprüfung

Eine Lerneinheit (LE) entspricht 45 Minuten. Bei uns lernen Sie nicht nur Begriffe und Vorschriften: Im synchronen Unterricht werden reale Gefährdungssituationen, Schutzmaßnahmen und typische Fehlerquellen gemeinsam mit einem erfahrenen Dozenten und Sachverständigen besprochen.

Warum nicht nur E-Learning?

Der DGUV Grundsatz 303-005 sieht E-Learning ausdrücklich als sinnvolle Form zur Vorbereitung und Vertiefung vor. Er stellt zugleich klar, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse durch E-Learning allein die dort beschriebenen Anforderungen nicht vollständig erfüllt. Deshalb ist der synchrone Live-Unterricht bei uns kein freiwilliger Zusatz, sondern fester Bestandteil des Lehrgangs.

Häufige Fragen ansehen

Warum dieser Lehrgang?

Dieser Lehrgang ist kein allgemeiner Sammelkurs für Industrie, Event oder Vermessung. Er konzentriert sich bewusst auf den Einsatzbereich Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik.

  • Klarer Fokus auf Behandlungen am Menschen
  • Persönlicher Live-Unterricht statt reinem Selbstlernkurs
  • Verständliche Inhalte statt unnötigem Theorieballast
  • Strukturierter Ablauf von der Buchung bis zum Zertifikat
  • Geeignet für Einzelpersonen, Praxen, Studios und Teams

Ihr Dozent

Dipl.-Ing., M.Sc. Heinz Freier — öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für apparative Kosmetik und Medizintechnik. Er begleitet den Lehrgang fachlich und führt den synchronen Live-Unterricht persönlich durch. Zu seinen Lehrgebieten gehören die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten, die NiSV-Fachkunde, die V-NISSG-Fachkunde in der Schweiz sowie die Ausbildung von Medizinprodukteberatern gemäß § 83 MPDG.

Eintrag im bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis prüfen – bestellt von der IHK Frankfurt am Main, Bestellungsgebiet Apparative Kosmetik.

Mehr über den Dozenten erfahren

Dipl.-Ing., M.Sc. Heinz H. Freier

Für wen ist der Lehrgang geeignet?

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Praxisteams
  • Kosmetikerinnen und Kosmetiker im rechtlich zulässigen Anwendungsbereich
  • Praxis- und Studioleitungen
  • Beschäftigte, die im Betrieb Aufgaben des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen

Was lernen Sie?

  • Grundlagen der Laserstrahlung
  • Laserklassen einschließlich der Sonderklasse 1C
  • Wirkung auf Augen und Haut, Expositionsgrenzwerte
  • Direkte und indirekte Gefährdungen
  • Schutzmaßnahmen und Auswahl der Laserschutzbrille
  • Gefährdungsbeurteilung nach OStrV und TROS
  • Organisation des sicheren Laserbetriebs
  • Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
  • Anwendungsbezogene Praxis in Zahnmedizin und ästhetischer Medizin
  • Rechtlicher Rahmen: OStrV, TROS, DGUV Grundsatz 303-005 und die Abgrenzung zur NiSV

Ablauf

  1. Lehrgang buchen
  2. Zugang zum E-Learning direkt erhalten
  3. Sechs Module mit Lernkontrolle bearbeiten (6 LE)
  4. Am verbindlichen Live-Unterricht teilnehmen (8 LE)
  5. Zertifikatsprüfung online absolvieren
  6. Personalisiertes Zertifikat digital erhalten

Gruppenlösung

Für Praxen, MVZ, Zahnarztpraxen, Kosmetikstudios und Teams sind Gruppenbuchungen möglich. Jede teilnehmende Person absolviert die Lehrgangsbestandteile selbst und erhält ein eigenes personalisiertes Zertifikat. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.

Wichtiger Hinweis

Der Lehrgang vermittelt bzw. aktualisiert die Laserschutz-Fachkenntnisse für den Einsatzbereich Medizin, Zahnmedizin und Kosmetik. Er ist eine private berufliche Weiterbildung; eine staatliche Zulassung oder behördliche Anerkennung wird nicht behauptet, und die Bezeichnungen „DGUV-zertifiziert" oder „DGUV-anerkannt" verwenden wir bewusst nicht.

Zum Laserschutzbeauftragten werden Sie erst durch die schriftliche Bestellung des Arbeitgebers nach § 5 Abs. 2 OStrV. Ob eine Bestellung im konkreten Arbeitsumfeld möglich ist, hängt zusätzlich von beruflicher Qualifikation, praktischer Tätigkeit, Betreiberentscheidung und – bei kosmetischen bzw. sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen am Menschen – den einschlägigen NiSV-Anforderungen ab. Der Lehrgang ersetzt nicht die NiSV-Fachkunde.

Laserschutz verstehen. Sicher anwenden. Verantwortung übernehmen.

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